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ALLGEMEINE BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
1. Fahrausweise
1.1 Fahrausweise aller Art sind bei Fahrtantritt an Bord zu lösen. Jeder Fahrgast ist selbst dafür verantwortlich, dass er einen gültigen Fahrausweis erhält und dass dieser vom Schiffspersonal entwertet wird.
1.2. Gruppen erhalten einen Gruppenfahrschein (Quittung).
1.3. Fahrausweise sind bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren und an Bord auf Verlangen vorzuzeigen.
1.4 Jeder Fahrgast hat selbst darauf zu achten, dass er am Ziel seiner Reise das Schiff rechtzeitig verlässt.
1.5. Wer bei einer Nachprüfung ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird, muss mit einer Anzeige rechnen und den vollen Fahrpreis zzgl. einer Nachlösegebühr von 10,00 € entrichten.
2. Fahrpreise
2.1. Die Fahrpreise sind dem jeweils gültigen Fahrplan zu entnehmen und in bar zu entrichten.
2.2. Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr werden nur in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos befördert. Kinder bis zum vollendeten 13.Lebensjahr zahlen den Kinderfahrpreis.
2.3. Gruppen ab 20 Personen erhalten bei geschlossener Bezahlung eine Ermäßigung von 10%.
2.4. Ermäßigungen werden nur einmal gegeben. Personen mit mehreren Möglichkeiten erhalten jeweils die für sie günstigste Ermäßigung.
2.5. Abweichungen von den vorgeschriebenen Fahrpreisen bei Sonderaktionen bedürfen der schriftlichen Bestätigung oder Veröffentlichung.
3. Fahrgelderstattung
Eine Rücknahme unbenutzter Fahrausweise kann nur dann erfolgen, wenn die vorgesehene Fahrt durch totalen Fahrtausfall nicht angetreten werden kann. Ein entsprechender Rücknahmeantrag hat noch am gleichen Tage zu erfolgen. 
4. Mindestteilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerfahrt für eine Rundfahrt beträgt 15 Erwachsene.
5. Anmeldung / Buchung
Die Anmeldung/Buchung kann schriftlich, per Fax, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung/Buchung wird erst durch eine schriftliche Bestätigung unsererseits verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf die Reservierung bestimmter Plätze. Auf schriftlichen Bestätigungen ist angegeben, ob die Plätze in der Bordgaststätte oder auf dem Sonnendeck reserviert sind.
6. Rücktritt/Stornogebühren
6.1. Bestellte Leistungen können bis 6 Wochen vor dem gebuchten Reisetag kostenfrei storniert werden. Danach fallen Stornogebühren für alle bestellten Leistungen an und zwar
ab 6 Wochen vor dem gebuchten Reisetag 20%
ab 4 Wochen vor dem gebuchten Reisetag 40%
ab 2 Wochen vor dem gebuchten Reisetag 60%
ab 1 Woche vor dem gebuchten Reisetag 80%
am Reisetag oder bei Nichterscheinen ohne Absage 100%
6.2. Es bleibt Ihnen gestattet nachzuweisen, dass uns ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
6.3. Um Gebühren durch Stornierungen mangels Beteiligung nicht stattfindender von Reiseveranstaltern ausgeschriebener Tagesfahrten zu vermeiden, empfehlen wir im Vorwege mit uns eine Sonderregelung zu treffen.
6.4. Stornierungen sind uns schriftlich oder per Fax mitzuteilen.
7. Verkehrsordnung
7.1. Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und des Schiffes so zu verhalten, wie es der Sicherheit und Ordnung des Betriebes, des Schiffes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten.
7.2. Das Schiffspersonal nimmt unser Hausrecht wahr, seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
7.3. Dem Fahrgast stehen keinerlei Ansprüche auf die Belegung bestimmter Plätze oder Räumlichkeiten zu. Das Schiffspersonal ist befugt, Plätze oder Räumlichkeiten anzuweisen. Für Gruppen zugewiesene Plätze oder Räumlichkeiten dürfen nicht eingenommen werden.
7.4. Hunde werden kostenlos befördert. Sie sind vom Reisenden ständig zu beaufsichtigen und kurz an der Leine zu halten. An Bord besteht Maulkorbpflicht. Sie dürfen nicht auf Tischen und Sitzplätzen sitzen oder liegen. Keine Ausnahme bei so genannten Schoßhunden.
7.5. Fahrräder werden nicht befördert. Rollstühle und Kinderwagen nur soweit, wie es der Platz erlaubt. Aus Sicherheitsgründen dürfen weder Gänge noch Ausstiege versperrt werden. Handgepäck darf Tische, Sitzplätze und Gänge nicht blockieren. Für größere Gepäckstücke besteht kein Beförderungsanspruch.
7.6. Die Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen obliegt den Erziehern bzw. den Begleitpersonen.
7.7. Fahrgästen ist insbesondere untersagt: an Bord zu laufen oder zu springen, auf den Sitzen zu knien oder zu stehen, Fenster, Türen oder Absperrungen eigenmächtig zu öffnen, Abfälle oder sonstige Gegenstände über Bord zu werfen, während des An- oder Ablegemanövers von Bord oder an Bord zu springen sowie Tonwiedergabegeräte und Tonrundfunkempfänger an Bord zu benutzen.
7.8. Angetrunkene können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
7.9. Fahrgäste, die gegen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen verstoßen, die betrieblichen oder gesetzlichen Vorschriften verletzen, Sachbeschädigung verüben oder sonst wie die Ruhe und Ordnung an Bord stören, insbesondere andere Fahrgäste belästigen oder gefährden, können von der Weiterfahrt, unter gleichzeitigem Verfall des Fahrausweises, ausgeschlossen werden, ohne dass ihnen irgendwelche Ansprüche zustehen. Jeder angerichtete Schaden oder entwendete Gegenstände werden in Rechnung gestellt. Verunreinigungen werden nach Arbeitsaufwand berechnet, jedoch mindestens mit 10,00 €.
8. Fundsachen
An Bord gefundene Gegenstände sind unverzüglich dem Schiffspersonal zu übergeben. Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht.

Stand: Mai 2007
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